CORONA - INFORMATIONEN
Liebe Mitglieder und Gäste,
die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) betrifft den gesamten Spielbetrieb und das Training des TC GW Hiddesen e.V.
§ 2 Eigenverantwortung, Empfehlungen, Begriffsbestimmung
(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Eine Beachtung der in Anlage 1 zu dieser Verordnung zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen unterstützt einen angemessenen Infektionsschutz.
(2) Betreiberinnen und Betreibern von Einrichtungen und für Angebote verantwortlichen Personen wird empfohlen, die bisher für diese Angebote entwickelten Hygienekonzepte weiter aufrechtzuerhalten beziehungsweise an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen sowie die in Anlage 2 zu dieser Verordnung zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zu berücksichtigen und so die Eigenverantwortung aller teilnehmenden Personen zu unterstützen.
(3) Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel einer Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen.
(Quelle: Land NRW)
Aktuelles von der Landesregierung
Corona - Schutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW)
Aktuelle Corona - Informationen Kreis Lippe

Quelle: BZgA