CORONA
Liebe Mitglieder und Gäste,
am 28. Februar 2023 läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Ab diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Ab dem 1. März 2023 gibt es keine Corona-Testpflicht für Besucher medizinischer Einrichtungen mehr. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohner von Pflegeheimen entfällt. Bereits im vergangenen Monat ist diese im Fernverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr abgeschafft worden.
Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt vorerst:
Die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für Besucher gilt hingegen weiterhin bis zum 7. April. Sie wird zum Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Verordnung nicht ausgesetzt.
Kostenlose Corona-Tests entfallen:
Ab dem 1. März wird die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden also keine kostenlosen Bürgertests mehr angeboten.
(Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)
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